Dateneinsichtsberechtigte können prinzipiell alle Benutzer werden, die der Gruppe "Eltern" (bzw. in Berufsschul-Webportalen der Gruppe "AB) angehören. Die Berechtigung zur Dateneinsicht kann vereinfacht gesagt mit der Erziehungsberechtigung, oder auch der Elternschaft gleichgesetzt werden - da es in Einzelfällen aber immer auch zu Sonder-Konstellationen kommen kann (z.B. bei sog. "Patchwork-Familien" & unehelichen Kindern, oder auch bei Waisenkindern, welche einen Vormund haben), wurde für das Schul-Webportal der Begriff des "Dateneinsichtsberechtigten" gewählt.
Das Vorgehen
Die Zuweisung als Dateneinsichtsberechtigter wird wie folgt erledigt:
1. Anlegen des Eltern-Benutzers gemäß dieser Anleitung (sofern der gewünschte Benutzer schon exitiert, kann dieser Schritt natürlich übersprungen werden). Wichtig: Der Benutzer muss zwingend auch Mitglied der Gruppe Eltern sein!
2. Die Benutzer-Verwaltung aufrufen:
3. Den gewünschten Schüler (=Benutzer) aufrufen, dem der Dateneinsichts-Berechtigte zugewiesen werden soll:
4. Den Benutzer durch anklicken auswählen. Hinweis: Wird bei der Suche nach einem konkreten (Familien-)Namen einzig und allein der Schüler selbst angezeigt, so ist das ein recht deutlicher Hinweis darauf, daß der gewünschte Eltern-Account (=Benutzer), der als Dateneinsichtsberechtigter zugewiesen werden soll, noch nicht existiert. In diesem Fall muss also vermutlich noch Schritt 1 ausgeführt werden - es sei denn, Dateneinsichtsberechtigter & Schüler tragen unterschiedliche Familiennamen.
5. Dadurch wird die Benutzer-Übersicht aufgerufen - es ist auf einem Blick erkennbar, ob bereits ein Dateneinsichtsberechtigter zugewiesen ist, oder nicht (es gibt übrigens keine Beschränkung hinsichtlich der maximalen Anzahl von Dateneinsichtsberechtigten für einen einzelnen Schüler).
Über das entsprechende Such-Feld & die Schaltfläche "suchen" (ganz links unten) kann dann nach dem Benutzer-Account gesucht werden, welcher für die Dateneinsichtsberechtigung zugewiesen werden soll:
6. Schlussendlich muss nur noch die Schaltfläche "Als Dateneinsichtsberechtigten eintragen" angeklickt werden:
Hinweise
Bei der Zuweisung als Dateneinsichtssberechtigter zu einem Schüler werden folgende Schritte automatisch mit erledigt:
- der Berechtigte wird Mitglied in der Eltern-Gruppe des Klassenzuges (also z.B. "Eltern Klasse 5b")
- der Berechtigte erhält Leserechte auf der Privaten Schülerseite des betreffenden Schülers - allerdings kann die Schule noch einen zusätzliche Datenschutz-Mechanismus einsetzen, indem sie zusätzlich noch eine entsprechende Einwilligungserklärung einfordert. Diese Einwilligungs-Erklärung kann - je nach Schul-Wunsch - auf unterschiedlichem Wege abgegeben werden:
- Postalisch
In diesem Fall kann die Schule z.B. entsprechende Form-Blätter an die Eltern ausgeben - liegen diese dann in unterschriebener Form (z.B. zur weiteren Archivierung) vor, muss allerdings jeder einzelne Schüler, für den die Einwilligung vorliegt, aufgerufen werden. Anschließend muss (zusätzlich zum oben beschriebenen Schritt 6.) noch der Haken bei "Einwilligungserklärung setzen / zurückziehen" gesetzt werden:
- Beim ersten Login der Eltern
Wichtig: Sollte in Ausnahmefällen einmal für einen Benutzer die Zuweisung als Dateneinsichtsberechtigter aufgehoben werden, so wird zwar die Leseberechtigung für die Private Schülerseite, sowie die Mitgliedschaft in der konkreten Eltern-Gruppe des Klassenzuges aufgehoben; jedoch bleibt die Mitgliedschaft in der Gruppe "Eltern" bestehen!